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GZFA® GmbH
Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik
Gollierstraße 70 D/IV
D-80339 München

Telefon: 089 / 58 98 80 90
Fax: 089 / 5 02 90 92
E-mail: info(at)zirkon.de / info(at)gzfa.de
Internet: www.gzfa.de


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Geschäftsführung: Franz Weiß
Gerichtsstand: München
Handelsregister München: HRB 155901
Umsatzsteuer- Identifikationsnummer: DE 240985300 Finanzamt München
Steuer-Nummer: 143/143/40664
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Franz Weiß (Anschrift siehe oben)
Inhaber der Domain: Franz Weiß

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Texte: Franz Weiß
Bilder: GZFA GmbH

Konzept, Gestaltung, Fotodesign und Programmierung:
praxiskom GmbH | Agentur für Praxismarketing - www.praxiskom.de

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Urheberrecht
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GZFA GmbH

1. Geltungsbereich

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen gelten für alle Verträge der Geschäftsbereiche der GZFA GmbH, für alle vertraglichen und gesetzlichen Rechtsverhältnisse mit der GZFA GmbH, sowie für die Nutzung der Website www.gzfa.de.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen mit einem Vertragspartner werden nur anerkannt, wenn dem ausdrücklich seitens der GZFA schriftlich zugestimmt wird.
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle GZFA Angebote und -Leistungen und gelten mit Auftragsannahme durch die GZFA auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart. Fremde AGBs haben keine Gültigkeit. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn die GZFA diesen schriftlich zustimmt. Gegenbestätigungen der  Vertragspartner unter Hinweis auf deren AGBs werden hiermit widersprochen.
Die GZFA behält sich vor, diese Bedingungen in zumutbarer Weise zu ändern.

2. Angebot und Vertragsschluss

Geht dem GZFA-Mitgliedschaftsvertrag ein Angebot voraus, ist das Angebot stets freibleibend. Ein Vertrag kommt nur mit Unterzeichnung zum jeweiligen Vertragsbeginn zustande.
Angebote und Verträge nebst evtl. Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Umfang des Vertrages

Gegenstand des GZFA-Mitgliedschaftsvertrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Tätigkeit innerhalb einer Mitgliedschaft, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Soweit nichts anderes vereinbart, können zur Vertragserfüllung sachverständige Unterauftragnehmer eingeschaltet werden.

4. Änderungen des Leistungsumfanges / Kündigung

Mündliche Abmachungen und Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen des vereinbarten Vertragsinhaltes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung der GZFA GmbH. Kündigungen können nur innerhalb der im GZFA-Vertrag vereinbarten Frist erfolgen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung der GZFA GmbH.

5. Pflichten des Vertragspartners / Mitglieds

Die Pflichten des Vertragspartners bzw. Mitglieds sind in den einzelnen GZFA-Mitgliedschaftsverträgen geregelt.

6. Beiträge und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in den GZFA-Mitgliedschaftsverträgen aufgeführten Mitgliedsbeiträge. Die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, durch Lastschriftverfahren. Der Zeitpunkt des Einzugsverfahrens ist im jeweiligen GZFA-Vertrag geregelt.
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, werden ab Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von mind. 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

7. Urheber- und Markenrechte

Der Name GZFA ist zusammen mit ihren Serviceportalen urheber- und markenschutzrechtlich geschützt.
Die auf den Webseiten der GZFA eingestellten Texte, Bilder, Grafiken sowie die Website als solche und alle Teile hiervon (nachfolgend einzeln und gemeinsam „Inhalte“) sind urheber- und markenrechtlich geschützt und sind geistiges Eigentum der GZFA GmbH. Die GZFA GmbH verfügt über die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungsrechte an den Inhalten. Die Inhalte werden ausschließlich zur  Information von Patienten, Zahnärzten und Zahntechnikern als Besucher der Website www.gzfa.de bereitgehalten. Eine Vervielfältigung, Kopie, oder eine öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte selbst oder durch Dritte ist ausdrücklich untersagt und nur im Fall einer schriftlichen Genehmigung durch die GZFA GmbH gestattet. Ferner ist jede Verlinkung oder Einbindung der Inhalte in andere Webseiten, Internetauftritte, Portale etc. durch Framing oder sonstige technische Methoden untersagt, es sei denn, eine schriftliche Zustimmung durch die GZFA GmbH liegt vor.
Wissenschaftliche Abhandlungen sind mit Quellentext versehen, weitere, auch auszugsweise Texte, wie z.B. von Versicherungen, liegen im Original vor (Genehmigungen zur Veröffentlichung liegen vor). Alle anderen Texte sowie Bilder sind Eigentum der GZFA GmbH.
Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in den Verträgen angegebenen Leistungen ausgeschlossen.

8. Gewährleistung

Für die zu erbringenden vertraglichen Leistungen der GZFA GmbH übernehmen wir nur gegenüber dem Mitglied die Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Mitglieds sind, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Nachlässigkeit, insgesamt ausgeschlossen. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.

9. Datenschutz und Verschwiegenheit

Im Rahmen der EU Datenschutz-Grundverordnung haben wir unsere Datenschutzbestimmungen aktualisiert.
Diese können Sie hier einsehen: www.gzfa.de/service/datenschutzerklaerung/

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Mitgliedschaftsvertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsseiten der Sitz der GZFA GmbH in München. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.

11. Haftungsausschluss

Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder Verzug haftet die GZFA GmbH für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Für die durch das Mitglied oder Vertragspartner verursachten Verzugsschäden und alle Folgeschäden ist die Haftung der GZFA ausgeschlossen.
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12. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am Ehesten entspricht.